Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) existiert seit dem Jahr 2014 im deutschen Gesundheitssystem. Jeder gesetzlich Versicherte erhält sie. Vorgänger waren die Krankenversichertenkarte (KVK), noch früher (vor 1995) existierte ein Krankenschein auf Papier.


Die eGK ist eine Prozessor-Chipkarte. Ein Mikroprozessor enthält alle Daten der vorherigen KVK, zusätzlich bietet er Platz für weitere "Features" wie die Notfalldaten (NFDM), Daten für die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und kryptografische Schlüssel für die Ver- und Entschlüsselung von Patientenstammdaten. Des Weiteren ist die Hardware zertifiziert und bildet die Basis für ein eigenes Betriebssystem.

Welche Daten liegen auf der eGK?

  • Teilnahme am DMS (Disease Management Programm)
  • Persönliche Daten & Anschrift des Patienten
  • Versichertenstatus
  • Ablaufdatum der Gültigkeit
  • Daten der Kasse
  • Wenn umgesetzt: NFDM, AMTS

Eigenschaften der elektronischen GK:

  • Sie gilt als ausschließlicher Versicherungsnachweis.
  • Auf Wunsch kann sich der Versicherte eine 6-stellige PIN und eine 8-stellige PUK aushändigen lassen, mit der die Karte verschlüsselt wird.
  • Die Verschlüsselung erfolgt mit generischen mathematischen Methoden. In der aktuellen (2017) zweiten Generation der eGK ist dieser Schlüssel 2.048 Bit lang.
  • Vor Ausgabe der eGK an den Versicherten wird diese "individualisiert": Ein elektronisches Zertifikat wird hinterlegt, das bei Bedarf über die TI (Telematikinfrastruktur) gesperrt werden kann.

Vorteile der elektronischen GK:

Geschützter Speicher: Das Auslesen von Daten ist erst nach Autorisierung möglich.

Online-Aktualisierung der Stammdaten (noch nicht umgesetzt)

Unklar, ob Vorteil oder Nachteil:

Versicherten-Stammdaten sind direkt auf der Karte gespeichert.


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    Masterarbeit: Berechnung von Qualitätsindikatoren

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